Der Vermieter vermietet dem Mieter das Tanzstudio, gelegen in in der Heßstraße 48b, 80798
München, für die Nutzung als Tanzstudio.
1. Die Vermietung erfolgt zum Betrieb vom Privatunterricht bzw. Privattraining
2. Die Mieteinheit darf nur zu diesem Vertragszweck. Eine Änderung der Art des Betriebes bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Hauptmieters.
3. Der Hauptmieter gewährt dem Untermieter keinen Konkurrenzschutz.
1. Die Mietdauer umfasst die im Online-Buchungstool angegebenen und bestätigten Zeiten.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Studio nur zu den gebuchten Zeiten zu nutzen.
1. Der Mietpreis richtet sich nach dem im Online-Buchungstool festgelegte Stundensatz.
2. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungstool (https://salsea.de/studiobuchen)
3. Die Zahlung ist unmittelbar bei der Buchung fällig. Eine Buchung ist erst nach erfolgreicher
Zahlung gültig.
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Studio ausschließlich für Tanz- und Bewegungsaktivitäten zu
nutzen.
2. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und
Sicherheitsbestimmungen.
3. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind im gesamten Studio untersagt.
1. Der Zugang zum Studio erfolgt über eine mobile App (Nuki Smart Lock).
2. Der Mieter erhält einen digitalen Schlüssel/Zugangscode, der in der App angezeigt wird.
3. Der Mieter verpflichtet sich, den Zugangscode nicht an Dritte weiterzugeben und ihn nur für
die gebuchte Zeit zu verwenden.
4. Bei technischen Problemen mit der App oder dem Zugangscode ist der Vermieter
unverzüglich zu kontaktieren.
1. Der Mieter haftet für alle von ihm oder seinen Teilnehmern verursachten Schäden.
2. Der Vermieter haftet nicht für die im Studio eingebrachten Gegenstände des Mieters.
3. Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mögliche
Schäden abdeckt.
1. Eine Stornierung der Buchung ist bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Bei
einer späteren Stornierung wird der volle Mietpreis berechnet.
2. Der Rücktritt ist über das Online-Buchungstool vorzunehmen.
1. Der Mieter verpflichtet sich, die im Studio aushängende Hausordnung einzuhalten.
2. Das Studio ist nach der Nutzung sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu
hinterlassen.
3. Der Parkettboden darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden und ist pfleglich zu
behandeln.
4. Bei Verlassen des Hauses sind sämtliche Fenster zu schließen und elektrische Geräte
und Licht abzuschalten.
5. Fluchtwege innerhalb und außerhalb der Mieträume sind nach den feuerpolizeilichen
Bestimmungen grundsätzlich freizuhalten. Fahrzeuge des Untermieters oder seiner Kunden
dürfen nur auf den angewiesenen Plätzen abgestellt werden.
Der Untermieter darf die Räume seinerseits nicht an Dritte untervermieten, bzw. den Gebrauch
Dritten überlassen.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
müssen schriftlich erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Gerichtsstand ist München.
1. Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
unwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit
einzelner Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine solche Regelung zu
treffen, die der ursprünglich vorgestellten mit rückwirkender Kraft am nächsten kommt.
2. Durch diesen Vertrag werden frühere Vereinbarungen aufgehoben.